Offenes Feuer auf öffentlichen Frei- und Grünflächen bis auf Weiteres untersagt
Die Gemeinde Nauheim hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrand- sowie Graslandfeuergefahr ein umfassendes Grillverbot verhängt. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt seit ihrer Veröffentlichung und bleibt bis auf Weiteres in Kraft.
Betroffen sind sämtliche öffentlichen Frei- und Grünflächen im Gemeindegebiet. Neben dem Grillen ist auch offenes Feuer jeglicher Art untersagt. Die Gemeinde reagiert damit auf die aktuell sehr trockene Wetterlage und die damit verbundene erhöhte Brandgefahr.
Zahlreiche Bereiche betroffen
Das Verbot gilt insbesondere für folgende Bereiche:
- Freiflächen und Grillhütte am Hegbachsee
- Grünanlage Waldstraße (Ochsengrund)
- Freizeitgartenanlage Berzallee
- Jugendfreizeitfläche Berzallee
- Seichböhl
- Sportpark Nauheim
- Campingplatz Nauheim
Ausgenommen von der Regelung bleibt die Eisenbahn am Hegbachsee.
In der Freizeitgartenanlage Berzallee sowie auf dem Campingplatz Nauheim dürfen weiterhin Gasgrills genutzt werden.
Auch Kerzen, Wasserpfeifen und Nutzfeuer verboten
Das Verbot umfasst nicht nur klassische Holzkohlegrills. Untersagt sind unter anderem auch:
- das Entzünden von Kerzen
- das Anzünden von Kohle für Wasserpfeifen
- Nutzfeuer zum Verbrennen von Strauch- und Baumschnitt, Gras oder anderen Pflanzenresten
- das Abbrennen von Unkraut mit Gasbrennern oder Abflammgeräten
Die Gemeinde weist zudem darauf hin, dass bereits weggeworfene Zigarettenkippen, heiße Asche oder Glasscherben Brände auslösen können.
Gemeinde reagiert auf akute Trockenheit
Nach Angaben der Gemeinde sind die Böden auf Frei- und Grünflächen aufgrund der hohen Temperaturen und ausbleibender Niederschläge stark ausgetrocknet. Bereits kleinste Funken könnten zu größeren Bränden führen und erhebliche Schäden verursachen.
Die Allgemeinverfügung wurde auf Grundlage des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung erlassen. Die angeordneten Maßnahmen dienen dem Schutz von Menschen, Umwelt und Sachwerten.
Verstöße können teuer werden
Wer gegen das Grill- und Feuerverbot verstößt, muss mit einem Zwangsgeld rechnen. Dieses kann je nach Einzelfall zwischen 10 Euro und 50.000 Euro betragen.
Die Gemeinde hat zudem die sofortige Vollziehung der Verfügung angeordnet. Das bedeutet, dass die Regelungen unmittelbar beachtet werden müssen, auch wenn gegen die Verfügung Rechtsmittel eingelegt werden.
Weitere Informationen sowie den vollständigen Wortlaut der Allgemeinverfügung veröffentlicht die Gemeinde Nauheim auf ihrer Internetseite.
(NAUHEIM – RED/PSN)
