Bescheide für das Jahr 2022 werden ab 24. September versandt – für Lastschriften ist ein separates SEPA-Mandat erforderlich
Die Büchnerstadt Riedstadt verschickt mit Datum vom 24. September 2026 die noch ausstehenden Bescheide für die wiederkehrenden Straßenbeiträge des Jahres 2022. Obwohl seit Anfang 2025 in Riedstadt keine Straßenbeiträge mehr erhoben werden, stehen noch Abrechnungen für die Jahre 2022 bis 2024 aus.
Die Abschaffung der Straßenbeiträge zum 1. Januar 2025 hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die noch offenen Beiträge aus den Vorjahren sind davon nicht betroffen.
Bescheide zunächst für das Jahr 2022
Mit dem jetzt angekündigten Versand beginnt die Stadt mit den Bescheiden für 2022. Grundlage sind nach Angaben der Stadt die zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung bestehenden Eigentums- und Grundstücksverhältnisse.
Bescheide für die ebenfalls noch ausstehenden Jahre 2023 und 2024 werden in der Mitteilung zwar angekündigt, ein Zeitpunkt für deren Versand wird jedoch nicht genannt.
Eigenes SEPA-Mandat für Straßenbeiträge erforderlich
Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass für die wiederkehrenden Straßenbeiträge eine separate Einzugsermächtigung erforderlich ist. Bereits bestehende SEPA-Mandate, beispielsweise für die Grundsteuer, konnten nicht auf die Straßenbeiträge übertragen werden.
Wer den fälligen Betrag nicht selbst überweisen möchte und noch kein entsprechendes Lastschriftmandat erteilt hat, kann dies über die Internetseite der Stadt unter „Bürgerservice / Kommunale Abgaben / SEPA-Lastschriftmandat“ erledigen.
Internetseite der Büchnerstadt Riedstadt
(RIEDSTADT – RED/PSR)


